Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LANGER Digital GmbH
Ronsdorfer Str. 77a, 40233 Düsseldorf
(nachfolgend „Dienstleister“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der LANGER Digital GmbH und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, Webhosting, Wartung, Support und damit verbundene Dienstleistungen abgeschlossen werden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Dienstleisters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme dieses Angebots in Textform, durch Zahlungsaufforderung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(5) Der Dienstleister speichert die Vertragsdaten und übermittelt dem Kunden diese per E-Mail. Die AGB können jederzeit auf der Website des Dienstleisters eingesehen werden.
§ 2 Leistungen des Dienstleisters
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Der Dienstleister erbringt insbesondere folgende Leistungen: Entwicklung und Programmierung von Webseiten und Webanwendungen (insbesondere auf Basis von WordPress), Konzeption und Umsetzung von Webdesign-Projekten, Managed Hosting und technische Betreuung, Wartung/Updates/Sicherheitsmaßnahmen sowie Beratungs- und Supportleistungen.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot/Vertrag enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet.
§ 3 Projektphasen, Korrekturschleifen und Änderungen
(1) Projekte werden in Phasen abgewickelt (z. B. Briefing/Re-Briefing, Konzeption, Design, Entwicklung, Abnahme). Maßgeblich sind das Angebot und ggf. ein schriftliches Re-Briefing.
(2) Korrekturschleifen sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn sie im Angebot ausdrücklich benannt sind. Fehlt eine ausdrückliche Angabe, gelten keine Korrekturschleifen als inkludiert; Änderungswünsche werden dann nach Aufwand vergütet.
(3) Eine „Korrekturschleife“ ist eine zusammenhängende, gebündelte Änderungsrunde zu einem gelieferten Zwischenstand. Änderungswünsche, die vom vereinbarten Leistungsumfang abweichen (Change Requests), sind Zusatzleistungen.
(4) Zusatz- und Mehrleistungen werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß § 5 abgerechnet.
§ 4 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung übergibt der Dienstleister die vereinbarten Leistungen zur Abnahme.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 10 Arbeitstagen zu prüfen und etwaige Mängel in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Abnahme kann nicht aus rein subjektiven/geschmacklichen Gründen verweigert werden, sofern die Leistung dem Angebot entspricht.
§ 5 Vergütung, Stundensatz und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Projektleistungen gilt folgende Zahlungsweise: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % Restzahlung nach Fertigstellung bzw. Abnahme. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Die Live-Schaltung einer Web-Applikation oder Website gilt als finale Abnahme im Sinne dieser Vereinbarung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der noch offene Restbetrag vollständig in Rechnung gestellt und ist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Für Hosting- und Wartungsverträge erfolgt die Abrechnung im Voraus gemäß dem vereinbarten Abrechnungsintervall.
(4) Zusatz- und Mehrleistungen werden nach Zeitaufwand zu einem einheitlichen Stundensatz von 115 € netto pro Stunde berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich der Rückstände auszusetzen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.
§ 6 Stornierung/Kündigung durch den Kunden (Projektgeschäft)
(1) Kündigt der Kunde den Auftrag vor Beginn der Arbeiten, fallen – bezogen auf den im Angebot vereinbarten Gesamtpreis – folgende Stornogebühren an:
• bis 3 Monate vor Projektstart: 30 %
• bis 1 Monat vor Projektstart: 50 %
• weniger als 1 Monat vor Projektstart: 80 %
• ab Projektbeginn: 100 %
(2) Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten, auch wenn diese den pauschalen Stornogebühren übersteigen.
§ 7 Domainregistrierung (optional)
(1) Beauftragt der Kunde den Dienstleister mit der Registrierung einer Domain, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Eine Gewähr für Verfügbarkeit/Zuteilung bestimmter Domains wird nicht übernommen.
(2) Der Kunde erkennt die Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen an und stellt den Dienstleister bei Ansprüchen Dritter aufgrund der Domainwahl frei.
(3) Im Falle einer Vertragsbeendigung entscheidet der Kunde über die weitere Verwaltung/Übertragung der Domain. Bei fehlender Rückmeldung kann eine Rückgabe an die Vergabestelle erfolgen.
§ 8 Hosting und Wartung (sofern vereinbart)
(1) Die technische Bereitstellung erfolgt über Server der Hetzner Online GmbH (Deutschland). Es gelten ergänzend deren Bedingungen. Vertragspartner des Kunden bleibt der Dienstleister.
(2) Verfügbarkeit: 99 % im Jahresmittel. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchgeführt und – soweit absehbar – vorab angekündigt.
(3) Wartungsverträge umfassen regelmäßige Updates und sicherheitsrelevante Maßnahmen. Eine permanente Überwachung oder Fehlerfreiheit von Fremdsoftware (z. B. WordPress, Plugins, Themes) wird nicht geschuldet.
§ 9 Notfall-Support
(1) Der Dienstleister bietet für Bestandskunden mit einem gültigen Vertrag über Arbeiten auf Stundenbasis oder einem WordPress-Wartungsvertrag einen technischen Notfall-Support an.
Ein Notfall liegt insbesondere vor bei:
• vollständigem Ausfall einer betreuten Website oder Web-Applikation,
• sicherheitsrelevanten Störungen (z. B. Hacking, Schadsoftware),
• kritischen Server- oder Datenbankfehlern,
• sonstigen Vorfällen, die den Geschäftsbetrieb des Kunden erheblich beeinträchtigen.
(2) Notfall-Support-Anfragen sind ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular einzureichen. Dieses steht nur für Bestandskunden zur Verfügung. Supportanfragen für fremde oder nicht betreute Systeme können nicht bearbeitet werden.
(3) Eingehende Notfallmeldungen werden mit höchster Priorität behandelt – auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten und während Urlaubszeiten. Die Bearbeitung erfolgt nach Verfügbarkeit und ohne Garantie bestimmter Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.
(4) Der Notfall-Support wird nach Zeitaufwand mit 75 € netto pro angefangene 15 Minuten berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Einsatz, mindestens jedoch eine Viertelstunde.
(5) Sofern sich im Verlauf der Bearbeitung herausstellt, dass kein echter Notfall im Sinne von Abs. 1 vorlag, wird die Leistung dennoch nach den vorgenannten Sätzen berechnet.
§ 10 Nutzungsrechte und Referenzen
(1) Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben beim Dienstleister. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.
(2) Allgemeine Module, Skripte, Bibliotheken, Vorlagen und Arbeitsmethoden bleiben im Eigentum des Dienstleisters; Exklusivrechte hieran werden nicht eingeräumt.
(3) Der Dienstleister darf die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken (z. B. Portfolio, Kundenliste) verwenden, sofern dem nicht in Textform widersprochen wurde oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
§ 11 Herausgabe von Arbeits- und Originaldaten
(1) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, offene Dateien/Arbeitsquellen (z. B. Layout- oder Rohdateien, Komponentenbibliotheken, interne Build-Skripte) herauszugeben.
(2) Eine Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
(3) Mit Herausgabe von offenen Dateien oder Quellcodes entfällt ein Anspruch des Kunden auf Support oder Weiterentwicklung, sofern die Daten durch Dritte genutzt oder verändert werden.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Materialien, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten bereit.
(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und berechtigen den Dienstleister, Terminpläne anzupassen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Termine, Leistungsänderungen und höhere Gewalt
(1) Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich bestätigt wurden und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt.
(2) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, Krankheit, behördliche Auflagen) verlängern Fristen angemessen und berechtigen zur Terminneufestsetzung.
(3) Technisch oder rechtlich notwendige Anpassungen sind zulässig, sofern sie unter Berücksichtigung der Kundeninteressen zumutbar sind.
§ 14 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht insbesondere für Sicherheitslücken/Fehlfunktionen in Drittsoftware, Datenverluste außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters sowie Störungen, die durch den Kunden verursacht werden.
(4) Eine Erfolgsgarantie für Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweitensteigerungen oder wirtschaftlichen Erfolg wird ausdrücklich nicht übernommen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
(2) Gesetzliche Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung (Dauerschuldverhältnisse)
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen für Hosting- und Wartungsverträge ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: Wartungsverträge sind mit einer Frist von vier Wochen, Hostingverträge mit einer Frist von zwölf Wochen jeweils zum Laufzeitende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 17 Datenschutz
Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Details unter: https://marvin-langer.de/datenschutz
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(5) Der Dienstleister ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.
Stand: Mai 2025