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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LANGER Digital GmbH
Ronsdorfer Str. 77a, 40233 Düsseldorf
(nachfolgend „Dienstleister“ genannt)


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der LANGER Digital GmbH und ihren Kunden über Leistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, Webhosting, Wartung, Support, die Überlassung von Software (insbesondere WordPress-Plugins als Jahreslizenz) sowie damit verbundene Dienstleistungen abgeschlossen werden.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(4) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Dienstleisters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme dieses Angebots in Textform, durch Zahlungsaufforderung oder durch Beginn der Leistungserbringung.

(5) Der Dienstleister speichert die Vertragsdaten und übermittelt dem Kunden diese per E-Mail. Die AGB können jederzeit auf der Website des Dienstleisters eingesehen werden.


§ 2 Leistungen des Dienstleisters

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

(2) Der Dienstleister erbringt insbesondere folgende Leistungen: Entwicklung und Programmierung von Webseiten und Webanwendungen (insbesondere auf Basis von WordPress), Konzeption und Umsetzung von Webdesign-Projekten, Managed Hosting und technische Betreuung, Wartung/Updates/Sicherheitsmaßnahmen, Überlassung von WordPress-Plugins als Jahreslizenz sowie Beratungs- und Supportleistungen.

(3) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot/Vertrag enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet.


§ 3 Projektphasen, Korrekturschleifen und Änderungen

(1) Projekte werden in Phasen abgewickelt (z. B. Briefing/Re-Briefing, Konzeption, Design, Entwicklung, Abnahme). Maßgeblich sind das Angebot und ggf. ein schriftliches Re-Briefing.

(2) Korrekturschleifen sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn sie im Angebot ausdrücklich benannt sind. Fehlt eine ausdrückliche Angabe, gelten keine Korrekturschleifen als inkludiert; Änderungswünsche werden dann nach Aufwand vergütet.

(3) Eine „Korrekturschleife“ ist eine zusammenhängende, gebündelte Änderungsrunde zu einem gelieferten Zwischenstand. Änderungswünsche, die vom vereinbarten Leistungsumfang abweichen (Change Requests), sind Zusatzleistungen.

(4) Zusatz- und Mehrleistungen werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß § 5 abgerechnet.


§ 4 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung übergibt der Dienstleister die vereinbarten Leistungen zur Abnahme.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen innerhalb von 10 Arbeitstagen zu prüfen und etwaige Mängel in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Die Abnahme kann nicht aus rein subjektiven/geschmacklichen Gründen verweigert werden, sofern die Leistung dem Angebot entspricht.


§ 5 Vergütung, Stundensatz und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Bei Projektleistungen gilt folgende Zahlungsweise: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung und 50 % Restzahlung nach Fertigstellung bzw. Abnahme. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Die Live-Schaltung einer Web-Applikation oder Website gilt als finale Abnahme im Sinne dieser Vereinbarung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der noch offene Restbetrag vollständig in Rechnung gestellt und ist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Für Hosting-, Wartungs- und Plugin-Lizenzverträge erfolgt die Abrechnung im Voraus gemäß dem vereinbarten Abrechnungsintervall.

(4) Zusatz- und Mehrleistungen werden nach Zeitaufwand zu einem einheitlichen Stundensatz von 115 € netto pro Stunde berechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen – einschließlich des Zugangs zu überlassenen Plugin-Lizenzen – bis zum vollständigen Ausgleich der Rückstände auszusetzen oder zu sperren. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

(6) Zahlungen erfolgen ausschließlich per SEPA-Firmenlastschrift gemäß § 6 dieser AGB. Andere Zahlungswege werden nicht angeboten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichend vereinbart.


§ 6 SEPA-Firmenlastschriftmandat

(1) Der Kunde erteilt dem Dienstleister ein SEPA-Firmenlastschriftmandat (B2B-Mandat) zur Einziehung fälliger Forderungen von dem vom Kunden angegebenen Geschäftskonto. Das Mandat wird mit Vertragsschluss erteilt und gilt bis auf Widerruf.

(2) Die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird abweichend von der Standardfrist auf einen (1) Werktag vor Fälligkeit verkürzt. Der Kunde erklärt sich mit dieser verkürzten Ankündigungsfrist ausdrücklich einverstanden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Kontodeckung zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu sorgen. Bei fehlgeschlagener Lastschrift (Rücklastschrift) trägt der Kunde die anfallenden Bankgebühren des Dienstleisters in tatsächlicher Höhe, mindestens jedoch einen Pauschalbetrag von 15,00 € netto je Rücklastschrift. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(4) Bei einer Rücklastschrift ist der offene Betrag unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung durch den Dienstleister, auszugleichen. Der Dienstleister ist berechtigt, bei wiederholten Rücklastschriften vom SEPA-Lastschriftverfahren auf Vorauszahlung umzustellen.

(5) Der Dienstleister ist berechtigt, bei nicht ausgeglichenen Forderungen den Zugang zu Lizenzen, Hosting-Leistungen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu sperren.


§ 7 Stornierung/Kündigung durch den Kunden (Projektgeschäft)

(1) Kündigt der Kunde den Auftrag vor Beginn der Arbeiten, fallen – bezogen auf den im Angebot vereinbarten Gesamtpreis – folgende Stornogebühren an:

• bis 3 Monate vor Projektstart: 30 %
• bis 1 Monat vor Projektstart: 50 %
• weniger als 1 Monat vor Projektstart: 80 %
• ab Projektbeginn: 100 %

(2) Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten, auch wenn diese den pauschalen Stornogebühren übersteigen.


§ 8 Plugin-Lizenzprodukte – Softwareüberlassung

(1) Die §§ 8 bis 12 dieser AGB gelten ausschließlich für die vom Dienstleister als eigenständige Standardprodukte entwickelten und im Rahmen einer Jahreslizenz vertriebenen WordPress-Plugins (nachfolgend „Lizenz-Plugins“). Sie gelten nicht für individuell im Auftrag des Kunden entwickelte Websites, Webanwendungen oder Individualsoftware; für diese bleibt es bei den allgemeinen Regelungen dieser AGB, insbesondere §§ 2 bis 4 sowie § 14.

(2) Lizenz-Plugins des Dienstleisters werden ausschließlich als zeitlich befristete Jahreslizenz überlassen. Mit Ablauf der Lizenzlaufzeit und ohne rechtzeitige Verlängerung erlischt das Nutzungsrecht automatisch. Ein Anspruch auf Weiternutzung nach Lizenzablauf besteht nicht.

(3) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung des Lizenz-Plugins auf der im Vertrag vereinbarten Anzahl von WordPress-Installationen bzw. Domains. Ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung gilt die Lizenz für eine (1) Installation.

(4) Die Übertragung der Lizenz auf Dritte, die Weitergabe von Zugangsdaten oder Lizenzkennungen sowie der Einsatz des Lizenz-Plugins für Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden ist untersagt.

(5) Jede Dekompilierung, Disassemblierung, Rückentwicklung (Reverse Engineering) oder sonstige Analyse des Plugin-Quellcodes ist untersagt, soweit dies nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet ist.

(6) Der Dienstleister liefert das Lizenz-Plugin als fertige, installierbare Datei (ZIP-Paket) oder stellt es über einen Lizenzserver zum Download bereit. Die Installation in die vom Kunden betriebene WordPress-Umgebung obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Dienstleister schuldet keine Installationsleistung, sofern diese nicht gesondert vereinbart und vergütet wurde.

(7) Die Lizenz wird mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Lizenzvergütung aktiviert. Bei Zahlungsverzug oder Rücklastschrift ist der Dienstleister berechtigt, den Lizenzzugang unverzüglich zu sperren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen.

(8) Nach Ablauf oder Beendigung der Lizenz ist der Kunde verpflichtet, das Lizenz-Plugin unverzüglich zu deinstallieren und alle vorhandenen Kopien zu löschen. Eine Weiterbenutzung nach Lizenzablauf begründet eine Verletzung des Urheberrechts des Dienstleisters.

(9) Sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte am Lizenz-Plugin verbleiben beim Dienstleister. Der Kunde erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an der Software.


§ 9 Systemvoraussetzungen und Kompatibilität bei Lizenz-Plugins

(1) Dieser Paragraph gilt ausschließlich für Lizenz-Plugins im Sinne des § 8 Abs. 1, nicht für individuell vom Dienstleister im Auftrag des Kunden entwickelte Websites, Webanwendungen oder sonstige Individualsoftware. Da das Lizenz-Plugin als fertiges Standardprodukt in eine vom Kunden eigenständig betriebene WordPress-Umgebung eingebunden wird, benennt der Dienstleister im Angebot oder in der Produktbeschreibung die Mindestanforderungen für dessen Betrieb (insbesondere WordPress-Version, PHP-Version). Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine technische Betriebsumgebung diesen Anforderungen entspricht und diese dauerhaft erfüllt.

(2) Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit des Lizenz-Plugins in Umgebungen, die die genannten Mindestanforderungen unterschreiten oder nicht erfüllen.

(3) Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität des Lizenz-Plugins mit Themes, anderen Plugins, Erweiterungen, individuellen Anpassungen oder Drittdiensten, die nicht ausdrücklich als kompatibel beschrieben wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die Kompatibilität in seiner konkreten Betriebsumgebung vor dem produktiven Einsatz eigenverantwortlich zu testen.

(4) Aktualisierungen der WordPress-Kernsoftware, von PHP oder von Drittkomponenten durch den Kunden oder dessen Hosting-Anbieter können die Funktionsfähigkeit des Lizenz-Plugins beeinträchtigen. Der Dienstleister haftet nicht für Fehlfunktionen, die durch solche Änderungen der Betriebsumgebung verursacht werden.

(5) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation, Konfiguration und laufende Pflege des Lizenz-Plugins in seiner Umgebung allein verantwortlich. Der Dienstleister schuldet keine Konfigurationsleistung, sofern diese nicht gesondert vereinbart wurde.


§ 10 Gewährleistung bei Lizenz-Plugins

(1) Der Dienstleister leistet Gewähr dafür, dass das Plugin bei Übergabe die in der Produktbeschreibung genannten Funktionen aufweist. Als Mangel gilt ausschließlich eine reproduzierbare und erhebliche Abweichung von der beschriebenen Funktionalität.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von § 438 BGB zwölf (12) Monate ab Bereitstellung der jeweiligen Plugin-Version. Diese Verkürzung gilt ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B).

(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:

• Fehlfunktionen aufgrund einer Betriebsumgebung, die die Systemvoraussetzungen gemäß § 9 nicht erfüllt;
• Inkompatibilitäten mit Themes, Plugins oder Drittkomponenten, die nicht ausdrücklich als kompatibel beschrieben wurden;
• Fehlfunktionen infolge von Änderungen der Betriebsumgebung durch den Kunden nach Übergabe;
• Fehlfunktionen durch unsachgemäße Installation, Konfiguration oder Nutzung entgegen der Dokumentation;
• Fehlfunktionen durch Eingriffe Dritter oder durch vom Kunden vorgenommene Modifikationen am Plugin;
• Einschränkungen, die auf Änderungen des WordPress-Kerns, von PHP oder anderer Drittsoftware zurückzuführen sind.

(4) Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels, in Textform unter Angabe einer nachvollziehbaren Beschreibung des Fehlerbilds und der Betriebsumgebung zu übermitteln. Verspätet gerügte Mängel begründen keine Gewährleistungsansprüche.

(5) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Dienstleisters durch Bereitstellung einer korrigierten Plugin-Version (Update) oder durch Nachbesserung. Der Dienstleister hat das Recht zu zwei Nachbesserungsversuchen. Weitergehende Ansprüche (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) sind auf die gesetzlich zwingenden Fälle beschränkt.

(6) Ansprüche wegen eines Mangels bestehen nicht, soweit der Kunde ohne Zustimmung des Dienstleisters Änderungen am Plugin vorgenommen hat und der Mangel hierauf zurückzuführen ist.


§ 11 Rechtskonformität bei Lizenz-Plugins – kein Ersatz für Rechtsberatung

(1) Die vom Dienstleister überlassenen WordPress-Plugins – insbesondere Plugins zur Abbildung von Widerrufsbelehrungen, Widerrufsformularen, AGB-Texten, Datenschutzhinweisen, Cookie-Hinweisen oder sonstigen rechtlich relevanten Inhalten – sind ausschließlich technische Werkzeuge. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen diese nicht.

(2) Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass die durch das Plugin erzeugten oder bereitgestellten Texte, Formulare, Prozesse oder sonstigen Ausgaben den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlich entwickelten Anforderungen entsprechen. Dies gilt insbesondere für Anforderungen aus dem BGB, dem EGBGB (einschließlich der Anlage zu Art. 246a EGBGB), dem UWG, der DSGVO sowie aus EU-Richtlinien und deren nationaler Umsetzung.

(3) Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegen laufenden Änderungen. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, das Plugin jederzeit an aktuelle Rechtsänderungen anzupassen. Updates zur Anpassung an neue rechtliche Anforderungen werden nach eigenem Ermessen und ohne verbindliche Zeitvorgabe bereitgestellt.

(4) Der Kunde ist allein und eigenverantwortlich dafür zuständig, die rechtliche Konformität sämtlicher durch das Plugin erzeugten oder übermittelten Inhalte mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften durch eigene rechtliche Prüfung – ggf. mit Unterstützung eines Rechtsanwalts – sicherzustellen, bevor das Plugin produktiv eingesetzt wird.

(5) Der Dienstleister haftet nicht für Abmahnungen, Bußgelder, Vertragsstrafen, behördliche Sanktionen, Schadensersatzforderungen oder sonstige rechtliche Nachteile, die dem Kunden oder Dritten durch den Einsatz des Plugins entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Dienstleisters beruhen.

(6) Der Kunde stellt den Dienstleister von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf dem Einsatz eines Plugins des Dienstleisters beruhen, sofern der Kunde das Plugin ohne vorherige rechtliche Prüfung in einer die Rechte Dritter verletzenden Weise produktiv eingesetzt hat.


§ 12 Updates, Versionspflege und Support für Lizenz-Plugins

(1) Der Dienstleister stellt während der Lizenzlaufzeit Bugfix-Updates bereit, soweit ihm dies nach eigenem Ermessen technisch sinnvoll und wirtschaftlich zumutbar erscheint. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Updates, neue Funktionen (Feature-Updates) oder eine bestimmte Update-Frequenz besteht nicht.

(2) Feature-Updates und funktionale Erweiterungen liegen im alleinigen Ermessen des Dienstleisters. Deren Bereitstellung kann, muss aber nicht, im Rahmen der laufenden Jahreslizenz erfolgen.

(3) Der Dienstleister pflegt aktiv ausschließlich die jeweils aktuelle Hauptversion des Plugins. Ältere Versionen (End of Life) werden nicht mehr mit Updates oder Support versorgt. Der Dienstleister kündigt das End-of-Life einer Version mit angemessener Frist an.

(4) Support wird ausschließlich für Installationen geleistet, die auf der aktuellen Plugin-Version auf einer Betriebsumgebung betrieben werden, die die Systemvoraussetzungen gemäß § 9 erfüllt. Kein Support besteht für veraltete Versionen, für Systeme unterhalb der Mindestanforderungen oder für Fehlfunktionen, die durch Drittkomponenten verursacht werden.

(5) Supportanfragen sind in Textform einzureichen. Der Dienstleister bearbeitet Supportanfragen nach Verfügbarkeit und ohne Garantie bestimmter Reaktionszeiten, sofern keine abweichende SLA-Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Support- und Beratungsleistungen, die über die Behebung von Mängeln im Sinne des § 10 hinausgehen, werden nach Aufwand zum gültigen Stundensatz gemäß § 5 vergütet.


§ 13 Domainregistrierung (optional)

(1) Beauftragt der Kunde den Dienstleister mit der Registrierung einer Domain, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden. Eine Gewähr für Verfügbarkeit/Zuteilung bestimmter Domains wird nicht übernommen.

(2) Der Kunde erkennt die Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen an und stellt den Dienstleister bei Ansprüchen Dritter aufgrund der Domainwahl frei.

(3) Im Falle einer Vertragsbeendigung entscheidet der Kunde über die weitere Verwaltung/Übertragung der Domain. Bei fehlender Rückmeldung kann eine Rückgabe an die Vergabestelle erfolgen.


§ 14 Hosting und Wartung (sofern vereinbart)

(1) Die technische Bereitstellung der Hosting-Leistungen erfolgt über Server-Infrastruktur in Deutschland. Der Dienstleister nutzt zur Leistungserbringung insbesondere Infrastruktur der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland. Vertragspartner des Kunden bleibt ausschließlich der Dienstleister.

(2) Sofern vereinbart, umfasst das Managed Hosting insbesondere die Bereitstellung von Speicherplatz, dedizierter oder virtueller Server-Infrastruktur, technischen Wartungsmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen sowie Backup-Leistungen.

(3) Der Dienstleister erstellt tägliche Backups der gehosteten Systeme. Die Backups werden bis zu 14 Tage rückwirkend gespeichert. Der Kunde bleibt ungeachtet dessen verpflichtet, eigene Datensicherungen wichtiger Inhalte vorzuhalten. Eine Garantie für die jederzeitige Wiederherstellbarkeit einzelner Daten oder Systeme wird nicht übernommen.

(4) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Anpassungen sowie Maßnahmen zur Stabilitäts- oder Sicherheitsverbesserung können vorübergehend zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen. Soweit möglich, erfolgen planbare Wartungsarbeiten außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten.

(5) Die Verfügbarkeit der Hosting-Leistungen beträgt 99 % im Jahresmittel. Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere:

• geplante Wartungsarbeiten,
• sicherheitsrelevante Sofortmaßnahmen,
• Ausfälle oder Störungen von Rechenzentren, Drittanbietern oder Netzwerkinfrastruktur,
• DNS- oder Routingprobleme außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters,
• Angriffe Dritter (z. B. DDoS-Angriffe),
• höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.

(6) Der Dienstleister ist berechtigt, Systeme, Inhalte oder Zugriffe vorübergehend einzuschränken, zu isolieren oder vollständig zu sperren, sofern:

• eine konkrete Sicherheitsgefährdung besteht,
• kompromittierte Systeme oder Schadsoftware festgestellt werden,
• rechtswidrige Inhalte bereitgestellt werden,
• die Stabilität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigt wird,
• missbräuchliche Nutzung vorliegt.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Benutzerkonten, Passwörter und sonstige Zugriffsmöglichkeiten gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die aus kompromittierten Kundenzugängen, unsicheren Passwörtern oder unsicheren Drittanwendungen resultieren.

(8) Der Kunde bleibt verantwortlich für sämtliche eingesetzten Drittanbieter-Systeme, Plugins, Themes, Erweiterungen, Schnittstellen und externen Dienste, soweit deren Betrieb oder Wartung nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags ist. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Kompatibilität, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit solcher Drittsoftware.

(9) Sicherheitsupdates, Infrastrukturänderungen oder technische Anpassungen können im Einzelfall zu Inkompatibilitäten mit bestehender Drittsoftware führen. Der Dienstleister haftet nicht für daraus resultierende Fehlfunktionen, sofern die Maßnahmen technisch oder sicherheitsbedingt erforderlich waren.

(10) Der Versand von Spam, Schadsoftware oder sonstigen rechtswidrigen oder missbräuchlichen Inhalten über die Infrastruktur des Dienstleisters ist untersagt. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung geeignete Maßnahmen bis hin zur Sperrung einzelner Dienste oder Systeme zu ergreifen.

(11) Sofern vereinbart, übernimmt der Dienstleister die technische Migration bestehender WordPress-Websites auf die Infrastruktur des Dienstleisters kostenfrei. Eine Garantie für die vollständige Funktionsfähigkeit sämtlicher Drittanbieter-Komponenten nach der Migration wird nicht übernommen.

(12) Bei Vertragsbeendigung oder Anbieterwechsel obliegt die Migration zu einem anderen Anbieter grundsätzlich dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

(13) Managed Hosting umfasst ausschließlich die vertraglich vereinbarten Hosting-, Infrastruktur-, Wartungs- und Sicherheitsleistungen. Nicht umfasst sind insbesondere individuelle Entwicklungs-, Design-, SEO-, Plugin-, Content- oder Fehlerbehebungsleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.


§ 15 Notfall-Support

(1) Der Dienstleister bietet für Bestandskunden mit einem gültigen Vertrag über Arbeiten auf Stundenbasis oder einem WordPress-Wartungsvertrag einen technischen Notfall-Support an. Ein Notfall liegt insbesondere vor bei:

• vollständigem Ausfall einer betreuten Website oder Web-Applikation,
• sicherheitsrelevanten Störungen (z. B. Hacking, Schadsoftware),
• kritischen Server- oder Datenbankfehlern,
• sonstigen Vorfällen, die den Geschäftsbetrieb des Kunden erheblich beeinträchtigen.

(2) Notfall-Support-Anfragen sind ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular einzureichen. Dieses steht nur für Bestandskunden zur Verfügung. Supportanfragen für fremde oder nicht betreute Systeme können nicht bearbeitet werden.

(3) Eingehende Notfallmeldungen werden mit höchster Priorität behandelt – auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten und während Urlaubszeiten. Die Bearbeitung erfolgt nach Verfügbarkeit und ohne Garantie bestimmter Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten.

(4) Der Notfall-Support wird nach Zeitaufwand mit 75 € netto pro angefangene 15 Minuten berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Einsatz, mindestens jedoch eine Viertelstunde.

(5) Sofern sich im Verlauf der Bearbeitung herausstellt, dass kein echter Notfall im Sinne von Abs. 1 vorlag, wird die Leistung dennoch nach den vorgenannten Sätzen berechnet.


§ 16 Nutzungsrechte und Referenzen

(1) Urheber- und Eigentumsrechte verbleiben beim Dienstleister. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung aller vereinbarten Vergütungen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.

(2) Allgemeine Module, Skripte, Bibliotheken, Vorlagen und Arbeitsmethoden bleiben im Eigentum des Dienstleisters; Exklusivrechte hieran werden nicht eingeräumt.

(3) Der Dienstleister darf die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken (z. B. Portfolio, Kundenliste) verwenden, sofern dem nicht in Textform widersprochen wurde oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.


§ 17 Herausgabe von Arbeits- und Originaldaten

(1) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, offene Dateien/Arbeitsquellen (z. B. Layout- oder Rohdateien, Komponentenbibliotheken, interne Build-Skripte) herauszugeben.

(2) Eine Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.

(3) Mit Herausgabe von offenen Dateien oder Quellcodes entfällt ein Anspruch des Kunden auf Support oder Weiterentwicklung, sofern die Daten durch Dritte genutzt oder verändert werden.


§ 18 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Materialien, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in geeigneten Formaten bereit.

(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und berechtigen den Dienstleister, Terminpläne anzupassen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.

(3) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei.


§ 19 Termine, Leistungsänderungen und höhere Gewalt

(1) Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich bestätigt wurden und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt.

(2) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters (z. B. höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, Krankheit, behördliche Auflagen) verlängern Fristen angemessen und berechtigen zur Terminneufestsetzung.

(3) Technisch oder rechtlich notwendige Anpassungen sind zulässig, sofern sie unter Berücksichtigung der Kundeninteressen zumutbar sind.


§ 20 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den Nettobetrag der vom Kunden im betroffenen Vertragsjahr gezahlten Vergütung für die jeweilige Leistung (Lizenz, Hosting oder Projektvergütung).

(3) Keine Haftung besteht insbesondere für:

• Sicherheitslücken oder Fehlfunktionen in Drittsoftware (WordPress-Kern, Themes, Plugins anderer Anbieter, PHP, Webserver);
• Datenverluste außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters;
• Störungen oder Fehlfunktionen, die durch den Kunden, dessen Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden;
• Fehlfunktionen des Plugins infolge einer nicht den Systemvoraussetzungen gemäß § 9 entsprechenden Betriebsumgebung;
• rechtliche Nachteile aus dem Einsatz von Plugins gemäß § 11;
• mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus dem Verlust von Daten oder Geschäftsmöglichkeiten.

(4) Eine Erfolgsgarantie für Platzierungen in Suchmaschinen, Reichweitensteigerungen, rechtliche Konformität von Plugin-Ausgaben oder wirtschaftlichen Erfolg wird ausdrücklich nicht übernommen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.


§ 21 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

(2) Gesetzliche Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.


§ 22 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen für Hosting- und Wartungsverträge ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Plugin-Lizenzverträge werden für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Lizenzaktivierung abgeschlossen (Jahreslizenz). Sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen vor Ablauf des jeweiligen Lizenzzeitraums in Textform gekündigt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren bei vorzeitiger Kündigung erfolgt nicht.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: Wartungsverträge sind mit einer Frist von vier Wochen, Hostingverträge mit einer Frist von zwölf Wochen jeweils zum Laufzeitende kündbar.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere vor bei nachhaltigem Zahlungsverzug, wiederholten Rücklastschriften, missbräuchlicher Nutzung oder Verstoß gegen Lizenzbestimmungen gemäß § 8.


§ 23 Datenschutz

Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Details unter: https://marvin-langer.de/datenschutz


§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

(5) Der Dienstleister ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daran nicht teil.

Stand: Mai 2026